Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Unser Institut und unsere Dienstleistungen
  • Offenlegung nach Art. 46 bis 53 der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019
  • Mitwirkungspolitik nach 134b Aktiengesetz
  • Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gemäß Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088
  • Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
  • Informationen zu den Möglichkeiten zur Steuerung der Zu- und Abflüsse durch Ausgabe und Rücknahme von Anteilen bei Investmentfonds
  • Interne Beschwerdestelle

Unser Institut und unsere Dienstleistungen

Nachfolgend informieren wir Sie gemäß den wertpapierrechtlichen Vorschriften über die EB - Sustainable Investment Management GmbH (EB-SIM) und ihre Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen.


Offenlegung nach Art. 46 bis 53 der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019

Die EB – Sustainable Investment Management GmbH („EB-SIM“) ist ein mittleres Wertpapierinstitut im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes. Die EB-SIM ist nach Art. 46 bis 53 der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 (im Folgenden „IFR“ bzw. „Investment Firm Regulation“) daher verpflichtet, Informationen zum Risikomanagement, zur Unternehmensführung, zu den Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen, zur Vergütungspolitik, zur Anlagestrategie sowie zu ESG-Themen offenzulegen. Einen entsprechenden Offenlegungsbericht für das jeweilige Geschäftsjahr finden Sie unter nachstehendem Link.


Mitwirkungspolitik nach 134b Aktiengesetz

Als Vermögensverwalter ist die EB – Sustainable Investment Management GmbH (EB-SIM) gemäß den Maßgaben des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie, kurz „ARUG II“ zur Offenlegung ihrer Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften verpflichtet.
Die EB-SIM handelt ausschließlich im Interesse der Investmentvermögen und deren Anleger. Die in der nachstehenden Mitwirkungspolitik dargestellten Leitlinien werden regelmäßig geprüft und entsprechend gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Entwicklungen und Vorgaben angepasst.


Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gemäß Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088

Die EB - Sustainable Investment Management GmbH (im Folgenden: EB-SIM) ist ein Finanzmarktteilnehmer sowie ein Finanzberater im Sinne des Art. 2 Nr. 1b) der Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088. Zu den von uns nach den Artikel 3, 4, 5 sowie Art. 7 und Art. 10 der Offenlegungs-VO veröffentlichten verpflichtenden Angaben finden sie anbei das jeweils aktualisierte Änderungsverzeichnis:

Die für die EB-SIM gemäß Art. 3, 4 und 5 der Offenlegungs-VO verpflichtenden Angaben finden Sie unter nachstehendem Link in der aktuellen Version 7 vom 30.06.2023.


PAI-Statement eines Finanzmarktteilnehmers auf Unternehmensebene

Erklärung zu Strategien der EB Sustainable Investment Management GmbH zwecks Wahrung der Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Veröffentlichung gem. Art. 4 Abs. 1a und 2 der Offenlegungs-Verordnung / PAI-Statement EB-SIM

Disclosure pursuant to Art. 4 (1a) and (2) of the SFDR / PAI Statement EB-SIM / Summary



Produkt(Gruppen)bezogene Offenlegungen:

Investmentfonds:

Die für die EB-SIM gemäß Art. 7 der Offenlegungs-VO verpflichtenden Angaben zu unseren Investmentfonds finden Sie auf den Produktseiten unter „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen“.

Die für die EB-SIM gemäß Art. 10 der Offenlegungs-VO verpflichtenden Angaben zu unseren Investmentfonds finden Sie auf den Produktseiten unter „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen“.

 

Vermögensverwaltung (EB):

Die für die EB-SIM gemäß Art. 7 und Art. 10 der Offenlegungs-VO verpflichtenden Angaben zur Vermögensverwaltung finden sich in den Angaben der Evangelischen Bank zu:


Spezial-AIFs

Die für die EB-SIM gemäß Art. 7 der Offenlegungs-VO verpflichtenden Angaben zu den Spezial-AIFs finden Sie nachstehend:

Für die Veröffentlichung gemäß Art. 10 Offenlegungs-VO verweisen wir für Spezial AIFs auf die Kundeninformationen gemäß § 307 KAGB, welche von den jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaften auf ihren Websiten ggf. zugangsbeschränkt veröffentlicht werden.


Informationen zu den Möglichkeiten zur Steuerung der Zu- und Abflüsse durch Ausgabe und Rücknahme von Anteilen bei Investmentfonds

Investmentfonds haben nach dem geänderten Kapitalanlagegesetzbuch die Möglichkeit, zusätzliche Liquiditätsmanagementtools (LMT) einzusetzen. Die LMT können Auswirkungen auf das Liquiditätsrisiko der Kapitalanlage haben. Detaillierte Informationen finden Sie hier:


Interne Beschwerdestelle

Für uns steht die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden an erster Stelle. Es ist uns wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Wir haben daher ein zentrales Beschwerdemanagement eingerichtet und Maßnahmen zur Beschwerdebearbeitung vorgesehen.
Im Fall einer Beschwerde wenden Sie sich bitte an die

EB - Sustainable Investment Management GmbH
Geschäftsführung
Ständeplatz 19
34117 Kassel

Telefon: 0561 450603-3799
E-Mail: info@eb-sim.de